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Schulsprengel Mittelschule,

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Sprengelpflicht beim Besuch öffentlicher Pflichtschulen:
Bitte beachten Sie dabei, dass für die Grundschule (Klasse 1 bis 4) sowie für die Mittelschulen das Sprengelprinzip gilt. Beim Sprengel richtet sich die Zuteilung Ihrer Schule nach dem Wohnort oder dem Stadtteil, es gibt also keine Wahlmöglichkeit. Für Mittelschulverbünde gilt: Innerhalb des Verbundes besteht ein Wahlrecht, soweit nicht die Schulaufwandsträger Beschränkungen des Wahlrechts festgelegt haben.

Welche Schule gehört zu meinem Wohnort / Stadtteil?
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/4108/schulsprengel-grundschulen-und-mittelschulen-in-bayern.html