Gastschulanträge
BayEUG Art. 43
Beschreibung
Art. 43 Gastschulverhältnisse
"(1) 1Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden. (...)"