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Gastschulanträge

BayEUG Art. 43

Beschreibung

Art. 43 Gastschulverhältnisse 

"(1) 1Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden. (...)"