Informationen zum Angebot

Bildungs- und Teilhabe(paket), Kulmbach

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Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, wenn Sie bzw. ihre Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. (weitere Infos finden Sie auch unter: https://www.stmas.bayern.de/grundsicherung/jobcenter/

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

https://www.landkreis-kulmbach.de/?id=568  
  • Lernförderung
  • Mittagessen
  • Eintägiger Ausflug Schule/KiTa/Hort
  • Mehrtägiger Ausflug Schule/KiTa/Hort
  • Schulbedarf für das 1. Schulhalbjahr
  • Schulbedarf für das 2. Schulhalbjahr
  • Schülerbeförderung
  • Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben