Informationen zum Angebot
Straffällige Jugendliche, Kulmbach
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- Angebote/ Einrichtungen - Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Beratung - Kinder-/Jugendhilfe und -arbeit
- Kreisjugendamt
Kurzbeschreibung
Anschrift und Kontakt
-
Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach - 09221/707-0
- 09221/707-240
- kreisjugendamt@landkreis-kulmbach.de
- https://www.landkreis-kulmbach.de/?id=524&no_cache=1&task=d&bid=26743
- Träger: Landkreis Kulmbach
weitere Informationen
In Verfahren vor den Jugendgerichten wirkt die Jugendhilfe mit ("Jugendgerichtshilfe" im Sinne des § 38 Jugendgerichtsgesetzes). Ihre Vertreter bringen die "erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte" im Jugendstrafverfahren zur Geltung und berichten der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht über Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt der beschuldigten Jugendlichen und Heranwachsenden, die noch nicht 21 Jahre alt sind. Ferner betreuen sie diese während des ganzen Verfahrens und prüfen frühzeitig, ob für sie Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen und unterrichten Staatsanwalt oder Richter darüber. Der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss hat fachliche Empfehlungen für die Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz verabschiedet.
§ 52 Sozialgesetzbuch VIII; §§ 38, 50 Absatz 3 Jugendgerichtsgesetz
Weitere Unterstützung erhalte Sie auch beim Caritasverband Kulmbach - weitere Infos dazu erhalten Sie über diesen Link: Straffällige Jugendliche
§ 52 Sozialgesetzbuch VIII; §§ 38, 50 Absatz 3 Jugendgerichtsgesetz
Weitere Unterstützung erhalte Sie auch beim Caritasverband Kulmbach - weitere Infos dazu erhalten Sie über diesen Link: Straffällige Jugendliche