Informationen zum Angebot

Kinderbetreuung und -versorgung in Notsituation, Kulmbach

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Es gibt Situationen, in denen ein Elternteil, der die überwiegende Betreuung Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Entbindung, Kur, Strafhaft, Auslandsaufenthalt) ausfällt.

In diesem Fall soll der andere Elternteil bei der Betreuung oder Versorgung des Kindes unterstützt werden, wenn

  • er wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen,
  • die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten,
  • Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege nicht ausreichen.
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